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Unabhängig und unparteiisch
Tätigkeitsfelder, Leistungsbereiche, Mögliche Inhalte
Zertifikat und Niederschrift
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
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Sachverständige - Unabhängig und unparteiisch |
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Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland
rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht
ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige
und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von
solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die
öffentliche Bestellung vor.
Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten
Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich
bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig
und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten
üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse
verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich
den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht,
sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.
Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich
bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt
so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs
alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften,
Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen
als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.
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©
me. Matthias Preis, 2005
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