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Unabhängig und unparteiisch
Tätigkeitsfelder, Leistungsbereiche, Mögliche Inhalte
Zertifikat und Niederschrift
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
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Öffentlich bestellte Sachverständige
fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen
ermitteln. Sie beraten und verantworten auch
regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen,
sie analysieren und bewerten.
Und sie sind als Schiedsgutachter tätig.
Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass
sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich
anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit
– etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung
oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder
ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.
Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche
Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige
handeln ihre Verträge frei aus.
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©
me. Matthias Preis, 2003 |
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